Ist die Versorgung mit KL nicht medizinisch erforderlich, zahlt die Krankenkasse höchstens den Betrag als Zuschuss zu den Kosten, den sie für Brillengläser aufzuwenden hätte. Bei den im Folgenden aufgelisteten Indikationen übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach Kostenvoranschlag ganz oder teilweise:

  • Kurzsichtigkeit ab -8,0 dpt
  • Weitsichtigkeit ab +8,0 dpt
  • Irreguläre Hornhautverkrümmung
  • Hornhautverkrümmung in geraden Achsen ab 3 dpt
  • Hornhautverkrümmung in schrägen Achsen ab 2 dpt
  • Keratokonus
  • Aphakie ( Linsenlosigkeit )
  • Aniseikonie ( unterschiedliche Bildgröße auf der Netzhaut )
  • Anisometropie ( Brechkraftunterschied zwischen rechtem und linkem Auge )
  • ab 2 dpt
  • Verbandslinse bei schwerer Erkrankung der Hornhaut
  • Irislinse bei Substanzverlust der Regenbogenhaut
  • Bei durchbohrender Hornhautverletzung
  • Als Medikamententräger
  • Okklusionslinse in der Schielbehandlung

Kosten: Bitte informieren Sie sich direkt bei uns über die Kosten der einzelnen Linsentypen.