"/> "/> "/>

 

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden von den Krankenkassen keinerlei Kosten für eine Kontaktlinsenversorgung mehr übernommen.
Trifft bei unter 18-jährigen eine der folgenden Indikationen zu, so werden die Kontaktlinsen nach Kostenvoranschlag ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen:
  • Kurzsichtigkeit ab -8,0 dpt
  • Weitsichtigkeit ab +8,0 dpt
  • Irreguläre Hornhautverkrümmung
  • Hornhautverkrümmung in geraden Achsen ab 3 dpt
  • Hornhautverkrümmung in schrägen Achsen ab 2 dpt
  • Keratokonus
  • Aphakie ( Linsenlosigkeit )
  • Aniseikonie ( unterschiedliche Bildgröße auf der Netzhaut )
  • Anisometropie ( Brechkraftunterschied zwischen rechtem und linkem Auge )
  • ab 2 dpt
  • Verbandslinse bei schwerer Erkrankung der Hornhaut
  • Irislinse bei Substanzverlust der Regenbogenhaut
  • Bei durchbohrender Hornhautverletzung
  • Als Medikamententräger
  • Okklusionslinse in der Schielbehandlung
  • Kosten: Bitte informieren Sie sich direkt bei uns über die Kosten der einzelnen Linsentypen.

Kontakt
Am Rathaus 1
90522 Oberasbach
Telefon:
0911 697720
Fax:
0911 69944448

Email:
pirner-praxis@t-online.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo + Di + Do
14:00 bis 18:00 Uhr

Ab 01.07.2023 ist die
Praxis Freitags geschlossen.